KANZLEI Stefan Theurer
Ihre Anwaltskanzlei in Wasserburg am Inn
Die Kanzlei Stefan Theurer betreut Sie im privaten Bereich in allen anfallenden Rechtsangelegenheiten – sowohl vorbeugend, um durch konstruktive Beratung Streit zu vermeiden, aber insbesondere auch leidenschaftlich im Konflikt, um Ihr Recht zu erfechten – gewusst, wie.
Im gewerblichen Bereich vertritt die Kanzlei Stefan Theurer vorwiegend Unternehmen, um diesen gesellschaftsrechtlich die notwendige Struktur und Sicherheit zu verschaffen, aber auch organisatorisch, etwa im Arbeitsrecht, verbindlich die rechte Standfestigkeit zu gewähren.
Überdies steht die Kanzlei für den lokalen Breiten- und Leistungssport ein und unterstützt hier Vereinsstrukturen sowie öffentliche Veranstaltungen und Wettkämpfe.
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Allgemeines Zivilrecht
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Schadensersatzrecht
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Mietrecht
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Versicherungsrecht
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Sozialrecht
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Familien- und Erbrecht
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Öffentliches und privates Bau- und Architektenrecht
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Handels- und Gesellschaftsrechtinsbesondere Kapitalgesellschaftsrecht (GmbH, AG, GmbH & Co. KG)
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SozialrechtSozialversicherungsrechtliche Status etc.
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Arbeitsrecht
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Zumeist unterschätzt wird in der Rechts- und Geschäftspraxis die Vertragsgestaltung, die sog. Kautelarjurisprudenz. Doch allein sie vermag Streitigkeiten bereits im Keim zu ersticken: Tatsächlich ist sie daher die höchste Disziplin.
Stefan Theurer
Dem Rechtsanwalt ist es in erster Linie um die größtmögliche Vereinbarung von Zielverwirklichung und Störfallvorsorge zu tun: Allein so wird rechtsfriedliche Zweckrealisierung gewährleistet.
Stefan Theurer
Die außerstreitige Rechtsberatung wird gemeinhin vernachlässigt. Doch nur die echte und proaktive Interessenvertretung durch einen Rechtsanwalt garantiert, dass über bloße Ergebnisdarstellung hinaus auch für unvorhergesehene Problemkreise Vorsorge getroffen wird.
Stefan Theurer
„Entweder man geht mit der Zeit, oder man geht mit der Zeit.“
Die Kanzlei Stefan Theurer steht für moderne und digitale Kanzleiarbeit, wahrt hierbei jedoch zu jeder Zeit die traditionsreichen, historischen Wurzeln des Rechtshandwerks.
Die Kanzlei Stefan Theurer steht für moderne und digitale Kanzleiarbeit, wahrt hierbei jedoch zu jeder Zeit die traditionsreichen, historischen Wurzeln des Rechtshandwerks.
Stefan Theurer
„Iura novit curia – das Recht kennt der Gerichtshof“ ist eine Ausprägung der römischen Rechtsregel „da mihi factum, dabo tibi ius – Gib mir die Tatsache, ich werde Dir das Recht geben“. Entgegen der geradezu polemischen Redensart „Vor Gericht und auf hoher See […]“ ist dies im deutschen Recht beim Wort zu nehmen: Der rechtskundig ausgelesene und so vorgetragene Sachverhalt führt zum Recht.
Stefan Theurer
Der Schritt zum Anwalt ist regelmäßig des Mandanten sog. ultima ratio, sein letztes Mittel: Das Kind ist bereits in den Brunnen gefallen. Das ist bedauerlich. Die meist für Zwecke der Kostenmeidung unterlassene Vorabprüfung von Vertragswerken und Handlungsentscheidungen könnte den Großteil dieser meist deutlich kostenintensiveren Streitigkeiten vermeiden.
Stefan Theurer
Kostentransparenz ist ein hohes Gut, wird doch der Rechtsanwalt regelmäßig mit wucherartigen Honorarforderungen in Verbindung gebracht. Es ist deshalb in jedem Einzelfall als der rechtsberatenden Dienstleistung selbst immanenter Bestandteil der gesetzliche Gebührentatbestand auf den Prüfstand zu stellen und gegebenenfalls eine adäquate Honorarvereinbarung zu treffen.
Stefan Theurer