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„Iura novit curia – das Recht kennt der Gerichtshof“ ist eine Ausprägung der römischen Rechtsregel „da mihi factum, dabo tibi ius – Gib mir die Tatsache, ich werde Dir das Recht geben“. Entgegen der geradezu polemischen Redensart „Vor Gericht und auf hoher See […]“ ist dies im deutschen Recht beim Wort zu nehmen: Der rechtskundig ausgelesene und so vorgetragene Sachverhalt führt zum Recht.
Stefan Theurer
Der Schritt zum Anwalt ist regelmäßig des Mandanten sog. ultima ratio, sein letztes Mittel: Das Kind ist bereits in den Brunnen gefallen. Das ist bedauerlich. Die meist für Zwecke der Kostenmeidung unterlassene Vorabprüfung von Vertragswerken und Handlungsentscheidungen könnte den Großteil dieser meist deutlich kostenintensiveren Streitigkeiten vermeiden.
Stefan Theurer
Kostentransparenz ist ein hohes Gut, wird doch der Rechtsanwalt regelmäßig mit wucherartigen Honorarforderungen in Verbindung gebracht. Es ist deshalb in jedem Einzelfall als der rechtsberatenden Dienstleistung selbst immanenter Bestandteil der gesetzliche Gebührentatbestand auf den Prüfstand zu stellen und gegebenenfalls eine adäquate Honorarvereinbarung zu treffen.
Stefan Theurer