Kanzlei

Arbeitsplatz im Büro

Die traditionsreiche Rechtsanwaltskanzlei wurde im Jahr 1960 durch den renommierten Rechtsanwalt Hubert Neuberger gegründet. Rechtsanwalt Hubert Neuberger konnte neben seinem vielseitigen Engagement als erfolgreicher Rechtsanwalt sowie Aufsichtsrat und stellvertretender Landrat insbesondere auch den Haus & Grund Wasserburg e. V. in die Kanzlei holen. Im Jahr 2010 stieg in die Kanzlei Rechtsanwalt Jobst Jacobi ein, der die Kanzlei, nachdem Rechtsanwalt Hubert Neuberger in den Ruhestand ging, für sich übernahm. Zum 01.08.2020 wurde die Kanzlei durch Rechtsanwalt Stefan Theurer übernommen, dem Rechtsanwalt Jobst Jacobi noch für die kommenden Jahre – soweit erforderlich – unterstützend und beratend zur Seite steht.

Darüber hinaus sitzt in der Kanzlei weiterhin der Haus & Grund Wasserburg e. V. Mittelfristig wird Rechtsanwalt Stefan Theurer hier den 1. Vorsitz übernehmen.

Die Kanzlei bearbeitet weiterhin Mandate in den Bereichen:
  • Allgemeines Zivilrecht
  • Schadens­ersatzrecht
  • Mietrecht
  • Versicherungsrecht
  • Sozialrecht
  • Familien- und Erbrecht
  • Sportrecht
  • Allgemeines öffentliches Recht
  • Öffentliches und privates Bau- und Architektenrecht
  • Strafrecht / Bußgeld­verfahren
Durch die Übernahme des Rechtsanwalts Stefan Theurer betreut die Kanzlei nunmehr auch in den folgenden Bereichen:
  • Handels- und Gesellschaftsrecht
    insbesondere Kapital­gesellschafts­recht (GmbH, AG, GmbH & Co. KG)
  • Sozialrecht
    Sozial­versicherungs­rechtliche Status etc.
  • Arbeitsrecht

Neben der gewohnten Betreuung allgemeiner Rechtsangelegenheiten liegt mit der Übernahme des Rechtsanwalts Stefan Theurer ein durchaus zentraler Schwerpunkt der Betreuung im Handels- und Gesellschaftsrecht. Insoweit ist die Kanzlei auf die vollumfassende Betreuung von Unternehmen und Unternehmern sowie Geschäftsführern spezialisiert. Dies erfasst einerseits die kurzfristige Überprüfung und Aktualisierung von Arbeitsverträgen bei Neueinstellungen und Änderungskündigungen sowie die Beratung in Kündigungs­angelegenheiten bzw. Streitigkeiten mit Arbeitnehmern.

Es erfasst andererseits und schwerpunktmäßig die Betreuung bei gesellschaftsrechtlichen Strukturmaßnahmen sowie Gesellschaftsgründungen und Beschlussfassungen, Gesellschafterversammlungen, Satzungsüberprüfungen, Unternehmens- und Gesellschafts­anteilstransaktionen, Geschäftsführer­bestellungen und allen weiteren anfallenden gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten. Schließlich werden sozialrechtliche Aspekte abgewickelt, insbesondere die Feststellung des sozialversicherungs­rechtlichen Status.

Weiterhin wartet die Kanzlei Stefan Theurer mit herausragender Erfahrung und Expertise in Situationen des Gesellschafterstreits auf. Einen weiteren Schwerpunkt bildet auch die Bestandssicherung von Unternehmen, insbesondere auch für Zwecke der Übertragung auf Nachkommen.

Dabei ist die Kanzlei Stefan Theurer stets auf Wirtschaftlichkeit bedacht und gewährleistet durch leistungsadäquate Honorarkonzepte, dass diese zu jeder Zeit im Vordergrund steht. Damit ist Unternehmern gewährleistet, sich in jeder rechtlich relevanten Situation nichtsdestotrotz auf das fachliche bzw. operative Wesentliche zu konzentrieren und kostengünstig jede rechtliche Angelegenheit auszulagern, hierbei dem Großteil aller potenziell in der Zukunft anfallenden Streitigkeiten vorzubeugen.