Stefan Theurer

Übernahme der traditions­reichen Anwaltskanzlei Jacobi

Sehr geehrte Damen und Herren,
ab dem 01.08.2020 übernehme ich die durch den Kollegen Neuberger gegründete und als Anwaltskanzlei Jobst Jacobi fortgeführte, traditionsreiche Wasserburger Anwaltskanzlei und betreibe diese nun als Kanzlei Stefan Theurer. Neben den derzeit betreuten Rechtsgebieten intensiviert sich der Tätigkeitsbereich insbesondere im Handels- und Gesellschaftsrecht sowie dem mit der Betreuung von Unternehmen verbundenen Arbeits- und Sozialrecht. Ich war bereits seit Beginn meines Jurastudiums und sodann beruflich schwerpunktmäßig im Bereich des Gesellschaftsrechts, insbesondere Kapitalgesellschaftsrechts, sowie den damit verbundenen Rechtsgebieten tätig. Zuletzt habe ich in der großen Regensburger Kanzlei Dr. Groda & Partner das handels- und gesellschaftsrechtliche Resort maßgeblich mitbetreut. Darüber hinaus bin ich Dozent und Repetitor, unter anderem im Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechts. Insoweit verfüge ich über höchste Expertise und stehe gerade auch für gesellschaftsrechtliche Beratung und Vertretung sowie alle Folgefragen zur Verfügung.

Anlässlich meiner Vorstellung möchte ich Ihnen im ersten Themenblog-Beitrag den Problemkreis einer weitreichenden aktuellen Entscheidung des BGH vom 14.05.2019, Az. II ZR 299/17, zur Wirksamkeit von Geschäftsführerbestellungen und deren Vergütungsvereinbarungen in GmbHs vorstellen, welche die ohnehin komplexe Thematik dramatisch verkompliziert hat.